PATT Bestattungen
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Die Erdbestattung

Hierbei handelt es sich um die traditionellste Bestattungsart, die in Anspruch

genommen wird. Bei der Erdbestattung wird die/der Verstorbene in einem

Sarg ins Grab gesenkt.

Die Ruhezeit für ein Erdgrab auf den städtischen Friedhöfen in Bergisch Gladbach

beträgt 30 Jahre.

 

Es gibt 2 Arten von Erdgräbern:

a)

Erd-Wahlgrab

Das Wahlgrab kann, wie der Name es sagt, ausgesucht werden.

Es kann sowohl als Einzelgrab oder als Doppelgrab erworben werden.

Das Nutzungsrecht bei einem Wahlgrab kann verlängert werden.

In ein Erdwahlgrab können bis zu 4 Urnen zusätzlich beigesetzt werden

b)

Erd-Reihengrab

Bei einem Reihengrab handelt es sich immer um ein Einzelgrab.

Wie der Name schon sagt, geht es der Reihe nach und das Grab

kann nicht ausgesucht werden.

Nach Ablauf der Ruhefrist verfällt die Grabstelle und steht den

Friedhofsträger zur Neubelegung zur Verfügung.Die Feuerbestattung

Die Feuerbestattung

Bei einer Feuerbestattung wird der Leichnam des Verstorbenen zum

Krematorium überführt, wo dann die Einäscherung mit dem Sarg stattfindet.

Eine Einäscherung ohne Sarg wird von den Krematorien in NRW nicht

durchgeführt. Die Ruhezeit für Urnengräber auf den städtischen Friedhöfen

in Bergisch Gladbach beträgt 15 Jahre

Urnengräber:

a)

Urnenwahlgrab

In einem Urnenwahlgrab können bis zu 4 Urnen beigesetzt werden

b)

Urnenreihengrab

In einem Urnenreihengrab kann 1 Urne beigesetzt werden.

c)

Anonymes Urnengrab

Diese Art der Urnenbeisetzung ist auf den Friedhöfen Moitzfeld

und Gronau möglich.

d)

Pflegeurnengrab

Auf dem Friedhof Refrath besteht die Möglichkeit zusammen

mit einem Grabpflegevertrag ein Urnenreihengrab zu erwerben

Infos unter: www.ruehgarten-refrath.de

e)

Baumbestattung "Begräbniswald"

Der Begräbniswald an der Reuterstraße in Bergisch Gladbach bietet

die Möglichkeit die Totenasche im Wurzelbereich eines Baumes

beizusetzen.

 

Die Seebestattung

 

Diese Bestattungsvariante setzt grundsätzlich eine Einäscherung voraus. Die Beisetzung

Der Urne auf See erfolgt in eigens dazu genehmigten Gewässern, die außerhalb der

Hoheitsgewässer einer Landes liegen. Zur Seebestattung sollte eine entsprechende Willenserklärung der/des Verstorbenen vorliegen.

Eine Beisetzung kann sowohl in der Nordsee als auch in der Ostsee erfolgen.